Letzte Hilfe Österreich

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Teilnahmebedingungen

Stand 30.09.2020

Präambel

Letzte Hilfe Österreich, vertreten durch Manuela Straub und Dr. Stefan Dinges, verfolgt das Ziel das Kursangebot „Letzte Hilfe Kurs“ in ganz Österreich verfügbar zu machen. Dazu soll in der Bevölkerung das Allgemeinwissen für die Begleitung von hilfsbedürftigen Menschen im letzten Lebensabschnitt verbreitet und gestärkt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, schult und zertifiziert die LHÖ durch ihre Trainer und Kursdirektoren Schulungsleiter und stellt diesen einheitliches Schulungsmaterial zur ausschließlich nicht gewerblichen Durchführung dieser Kurse für die allgemeine Bevölkerung zur Verfügung. Darüber hinaus betreibt die LHÖ eine internetbasierte Kommunikationsplattform zum Austausch zwischen den zertifizierten Schulungsleitern sowie mit den Trainern, Kursdirektoren und der LHÖ.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für sämtliche Verträge, die Letzte Hilfe Österreich (im Folgenden: LHÖ) im Rahmen der Planung und Durchführung von Schulungen und Kursen abschließt.

1.2 Ein Vertrag mit LHÖ kommt nur mit diesen AGB zustande. Abweichungen von diesen AGB sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden und durch LHÖ anerkannt wurden. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, es sei denn, LHÖ hat ihnen ausdrücklich zugestimmt.

1.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig sein, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

1.4 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.

2. Anmeldung zu Schulungen, Teilnahmevoraussetzungen

2.1 Die verbindliche Anmeldung eines Teilnehmers zu einer LHÖ-Schulung ist schriftlich auf folgende Arten möglich:

per Brief:LHÖ Österreich, Karajangasse 11/23, 1200 Wien
per E-Mail:office@letztehilfeoesterreich.at
online:www.letztehilfeoesterreich.at

Bei der Anmeldung sind richtige und vollständige Angaben zu Vor- und Familiennamen, Postanschrift und Erreichbarkeit (Telefon, E-Mail) des Teilnehmers erforderlich.

2.2 Für jede Schulung gelten die im jeweiligen Kursprogramm angegebenen Teilnahmevoraussetzungen, deren Vorliegen vom Teilnehmer mit der verbindlichen Anmeldung bestätigt wird. Die erfolgreiche Teilnahme und Zulassung als zertifizierter Kursleiter kann ausdrücklich nur erreicht werden, wenn die Teilnahmevoraussetzungen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zweifelsfrei belegbar sind.

Die LHÖ behält sich vor, die Anmeldung und Angaben von Teilnehmern zu prüfen.

2.3 Eine kostenpflichtige Teilnahme an einer Schulung ohne Zertifikatserteilung ist bei fehlender Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen nach Absprache mit LHÖ möglich.

3. Vertragsabschluss, Teilnahmegebühr, Rechnungslegung

3.1 Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn LHÖ die Online-Anmeldung des Teilnehmers schriftlich bestätigt. Im Falle der Anmeldung per E-Mail gilt ein Vertrag als abgeschlossen, wenn der Teilnehmer das aufgrund seiner Anmeldung von LHÖ gestellte Angebot annimmt.

Die LHÖ behält sich das Recht vor ohne Angabe von Gründen einem Vertragsabschluss nicht zuzustimmen.

3.2 Für die Schulung ist vom Teilnehmer eine Teilnahmegebühr zu entrichten.

Von der Teilnahmegebühr sind Kosten für Reisen, Übernachtungen und Verpflegung nicht umfasst. All diese Kosten sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

3.3 Die Teilnahmegebühr wird dem Teilnehmer vor Abhaltung der jeweiligen Schulung in Rechnung gestellt. Soweit im Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, ist der Schulungsbeitrag innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig.

3.4 Die Teilnahme an einer Schulung ist erst nach fristgerechter und vollständiger Zahlung der Teilnahmegebühr zulässig. Andernfalls verfällt der reservierte Schulungsplatz des jeweiligen Teilnehmers.

4. Vertragsrücktritt vom Teilnehmer (Absage), Stornogebühren, Ersatzteilnehmer

4.1 Ein Vertragsrücktritt vom Teilnehmer ist ausschließlich schriftlich (Brief oder E Mail) möglich. Für die Berechnung der Fristen gilt das Eingangsdatum des Rücktritts bei LHÖ.

4.2 Bei Vertragsrücktritt vor Ablauf der Anmeldefrist der jeweiligen Schulung entstehen dem Teilnehmer keine Kosten.

4.3 Nach Ablauf der Anmeldefrist werden im Falle des Rücktritts folgende Teilnahmegebühren fällig:

Bei Vertragsrücktritt bis 28 Tage vor Kursbeginn:Kostenfrei
Bei Vertragsrücktritt 27 Tage bis 15 Tage vor Kursbeginn:50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr
Bei Vertragsrücktritt 14 Tage bis 1 Tag vor Kursbeginn:80 % der vereinbarten Teilnahmegebühr
Bei Vertragsrücktritt am Tag des Kursbeginnes oder Nichterscheinen:100 % der vereinbarten Teilnahmegebühr

4.4 Besteht die Möglichkeit, den Schulungsplatz des zurücktretenden Teilnehmers durch einen Nachrücker aus einer evtl. vorhandenen Warteliste nachzubesetzen, entsteht für den zurücktretenden Teilnehmer lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 €.

Die Bearbeitungsgebühr von 25,00 € wird dem Teilnehmer auch verrechnet, wenn dieser einen die Teilnahmevoraussetzungen erfüllenden Ersatzteilnehmer, der an Stelle des Teilnehmers an der Schulung teilnimmt, benennt. Diesbezüglich behält sich LHÖ vor die Teilnahmevoraussetzungen des Ersatzteilnehmers zu prüfen und dessen Ersatzteilnahme nicht zuzustimmen. In diesem Fall werden dem Teilnehmer die unter Punkt 4.3. genannten Teilnahmegebühren verrechnet.

4.5 Die fälligen Teilnahmegebühren werden vom bereits geleisteten Betrag einbehalten, der Rest wird dem Teilnehmer rücküberwiesen.

5. Widerrufsrecht für Verbraucher, Widerrufsformular

5.1 Unberührt von Punkt 4. dieser AGB ist das Recht von Verbrauchern von einem Fernabsatzgeschäft (Vertragsabschluss telefonisch, per E-Mail, online) binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurückzutreten.

5.2 Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Teilnehmer LHÖ mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Dafür kann das folgende Muster-Widerrufsformular verwendet werden:
Muster-Widerrufsformular
Vorgeschrieben ist das jedoch nicht.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Teilnehmer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

5.3 Wenn der Teilnehmer den Vertrag widerruft, wird LHÖ ihm alle Zahlungen, die diesen von ihm erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei LHÖ eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwendet LHÖ dasselbe Zahlungsmittel, das der Teilnehmer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Teilnehmer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Teilnehmer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

5.4 Sofern der Teilnehmer verlangt hat, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er der LHÖ einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser angemessene Betrag entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Teilnehmer LHÖ von der Ausübung des Widerrufsrechts informierte, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.

6. Vertragsrücktritt von LHÖ, Rückerstattung Teilnahmegebühr

6.1 LHÖ behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmeranzahl, kurzfristigem Ausfall von Referenten, höherer Gewalt, technischen Gebrechen oder aus anderen wichtigen Gründen (wie bspw. unvorhersehbare behördliche oder andere faktische Beschränkungen aufgrund der COVID 19 Situation) den angekündigten Kurs abzusagen und somit vom Vertrag zurückzutreten.

6.2 Im Falle des Vertragsrücktrittes von LHÖ wird der Teilnehmer schnellstmöglich unter Verwendung der bei der Anmeldung bekannt gegebenen Kontaktdaten benachrichtigt. Eine bereits geleistete Teilnahmegebühr wird dem Teilnehmer in voller Höhe erstattet.

6.3 Schadenersatzansprüche aufgrund eines Vertragsrücktrittes durch LHÖ nach Punkt 6.1 sind ausgeschlossen.

7. Leistungen von LHÖ, Organisation von Kursen

7.1 LHÖ organisiert die Schulung, den Referenten und die Schulungsunterlagen.

7.2 Der Umfang der individuellen Schulungsleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Kursprogramm.

7.3 Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen können vor oder während der Durchführung der Schulung vorgenommen werden, soweit diese die Schulungsmaßnahme in ihrem Kern nicht vollkommen verändern. LHÖ behält sich somit in diesem Umfang Schulungsänderungen vor.

7.4 LHÖ ist berechtigt, bei Anmeldung angegebene Referenten durch andere geeignete Personen auszutauschen, um die Durchführung einer Schulung zu ermöglichen.

8. Prüfung, Kursleiter-Zertifikat, Teilnahmebestätigung

8.1 Im Rahmen der Schulung werden die Teilnehmer auf deren Eignung zum Kursleiter geprüft.

8.2 Bei Kursteilnahme über die gesamte, zeitlich vorgesehene Kursdauer und erfolgreicher Ablegung der Prüfung wird dem Teilnehmer ein Zertifikat ausgestellt. Dieses Zertifikat berechtigt den Teilnehmer für die Dauer von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum dazu, Letzte Hilfe Kurse auf Grundlage der aktuell geltenden Kursregeln von LHÖ abzuhalten.
Das Zertifikat wird dem Teilnehmer bei erfolgreicher Prüfung und damit dem Abschluss des Kurses im internen Bereich folgender Website zur Verfügung gestellt: www.letztehilfeoestereich.at.

8.3 Die LHÖ behält sich vor, das Zertifikat mit unverzüglicher Wirkung abzuerkennen und die Abhaltung von Letzte Hilfe-Kursen auf Grundlage der Kursregeln von LHÖ zu untersagen, wenn vom Kursleiter nachweislich gegen die Richtlinien bzw. Kursregeln von LHÖ verstoßen wird. Im Falle des Verstoßes gegen Richtlinien bzw. Kursregeln wird auch eine etwaig erteilte Erlaubnis von LHÖ zur Verwendung der Schulungsunterlagen im Sinne von Punkt 9.2 dieser Teilnahmebedingungen mit sofortiger Wirksamkeit entzogen.

8.4 Teilnehmer, die nicht erfolgreich an der Schulung teilgenommen haben oder die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen, erhalten eine Teilnahmebestätigung. Diese Teilnahmebestätigung gilt jedoch ausdrücklich nicht als Berechtigung Letzte Hilfe Kurse abzuhalten.

9. Schutzrechte an den Schulungsunterlagen

9.1 Alle schriftlichen Unterlagen und das Logo der LHÖ sind gesetzlich geschützt. Dem Teilnehmer wird ein einfaches, nicht-übertragbares Nutzungsrecht an den Schulungsunterlagen für den persönlichen, nicht-kommerziellen Gebrauch bewilligt.

9.2 Dem Teilnehmer ist es ohne Erlaubnis von LHÖ nicht gestattet, die Unterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu bearbeiten oder zu übersetzen. Weiters ist es dem Teilnehmer ohne Zustimmung von LHÖ nicht gestattet, die Unterlagen zu vervielfältigen, in der Öffentlichkeit zu verbreiten und dieser zugänglich zu machen, zu vermieten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, öffentlich wiederzugeben, weiterzuverkaufen oder ganz allgemein für kommerzielle Zwecke zu nutzen.

9.3 Etwaige in den Schulungsunterlagen enthaltene Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.

10. Haftungsausschluss

10.1 Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer einschließlich der Lernunterlagen übernimmt LHÖ keine Haftung.

10.2 LHÖ übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Schulungsunterlagen. Es kann zu Druck- bzw. Schreibfehlern kommen.

10.3 Teilnehmer haften für Schäden, welche sie vorsätzlich oder fahrlässig verursachen. Für allfällige Schäden kann in diesem Fall keinerlei Haftung übernommen werden.

10.4 LHÖ haftet für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, sofern ihr grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden. Eine Haftung für Sachschäden bei leichter Fahrlässigkeit sowie der Ersatz von indirekten oder Folgeschäden, Vermögensschäden oder Gewinnentgang werden ausgeschlossen. Hinsichtlich Personenschäden besteht eine Haftung auch bei leichter Fahrlässigkeit.

10.5 Den Anweisungen der Referenten und den Sicherheitshinweisen ist vom Teilnehmer unbedingt Folge zu leisten.

11. Datenschutz / Vertraulichkeitserklärung

11.1 LHÖ hält die datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG, TKG) in der gültigen Fassung ein. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, genutzt und weitergegeben, wenn dies gesetzlich erlaubt ist, oder der Vertragspartner in die Datenerhebung einwilligt.

11.2 Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden insbesondere zum Zweck der Kursorganisation und -durchführung gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

11.3 Die Datenschutzerklärung von LHÖ ist abrufbar unter: www.letztehilferoesterreich.at

12. Rechtswahl Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmung

12.1 Auf sämtliche Verträge ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes anwendbar.

12.2 Als Erfüllungsort wird der Sitz von LHÖ vereinbart.

12.3 Zur Entscheidung aller im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das bei Unternehmensgeschäften das für 1200 Wien sachlich zuständige Gericht zuständig.

Davon unberührt bleibt der zwingende Gerichtsstand in Verbraucherangelegenheiten.